Widerrufsrecht
Bei der Buchung eines Kurses oder Events handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht , da die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312 b Abs. 3 Nr.6 BGB keine Anwendung finden.